Impressum nach §6 Teledienstgesetz:
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Gästehaus Hasslberg Vermietung von Ferienwohnungen Inhaber: Hans Hasslberger Am Hasslberg 3 83324 Ruhpolding Telefon: (0 86 63) 15 12 Telefax: (0 86 63) 41 98 92 eMail: info@hasslberg.de Internet: www.hasslberg.de Steuer-Nr.: 115/14552 |
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(c) Hans Hasslberger, Gästehaus Daniel 2000 - 2006
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Rechte und Pflichten (Gastaufnahmevertrag,
herausgegeben vom DEHOGA)
Wenn Sie ein Zimmer bzw. eine Ferienwohnung bestellen, bitte beachten: Wie immer
im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche
Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte
Zimmerreservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis,
den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge, kann auch der Gastaufnahmevertrag
nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Im einzelnen ergeben sich
aus ihm folgende Rechte und Pflichten:
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und
zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war,
bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur
Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag
abgeschlossen ist.
3. Der Gastwirt (Hotelier) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers
bzw. der Wohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen
Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich
der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen. Dies gilt auch für Ferienwohnungen.
5. Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene
Zimmer und Wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu
vermeiden.
6. Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des
Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.